Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Jugendgesundheitsuntersuchung (13-15 Jahre)

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist die Fortsetzung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 – U10. Sie wird bei Jugendlichen zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr durchgeführt und dient der Erkennung von Krankheiten oder Haltungsschäden, aber auch Entwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Für viele Jugendliche ist dies der erste Arztkontakt „unter vier Augen“ und bietet damit die Möglichkeit zur Aufklärung über Sexualität, Drogen, allgemeine Gesundheitsfragen u. a.

Diese Untersuchung wird wie auch die Kinderuntersuchungen von den Krankenkassen bezahlt.

Vor Beginn der Untersuchung sollte von einem Erziehungsberechtigten und vom Jugendlichen jeweils ein Anamnesebogen ausgefüllt werden. Gerne können Sie diesen Bogen downloaden und fertig ausgefüllt zum Untersuchungstermin mitbringen.