Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Zeugnis für eine Tätigkeit mit Lebensmitteln / Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Beschäftigte, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln zu tun haben, benötigen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Aufklärung über Lebensmittelhygiene und Krankheiten, die durch Lebensmittel übertragbar sind.

Durch eine Bevollmächtigung des Gesundheitsamts kann diese Aufklärung bei uns durchgeführt und die Bescheinigung ausgestellt werden. Die Kosten trägt – je nach Vereinbarung – der Beschäftigte oder der Arbeitgeber.